Ein aus Russland illegal nach Deutschland eingeführter Welpe aus Hochdorf-Assenheim in Rheinland-Pfalz ist Anfang 2026 an Tollwut erkrankt und verstorben. Nachträglich bestätigte eine forensische Untersuchung, dass die Impfstoffaufkleber in seinem Impfpass gefälscht waren, obwohl Dokumente, Transponder und ein angeblicher Antikörpertest zunächst korrekt wirkten.
Der Welpe war tatsächlich deutlich jünger als in den Einfuhrpapieren angegeben und damit nicht legal einfuhrfähig. Weitere mit ihm eingeführte Hunde wurden unter Quarantäne und behördliche Beobachtung gestellt; die Polizei ermittelte.
Der Fall unterstreicht, dass Tollwut trotz Deutschlands Status als frei von terrestrischer Tollwut weiterhin durch illegale Tierimporte eingeschleppt werden kann. Besonders bei Tieren unbekannter Herkunft, widersprüchlichen Altersangaben oder Importen aus Risikoländern sollten Sie durch Ihre Tierarztpraxis Impfunterlagen genau prüfen lassen, bei neurologischen Symptomen an Tollwut denken und unverzüglich das Veterinäramt informieren.
Wichtig: Tollwut verläuft nach Ausbruch der Symptome bei Tier und Mensch praktisch immer tödlich. Eine verlässliche Tollwutimpfung schützt nicht nur vor der Krankheit, sondern kann bei Kontakt mit infizierten Tieren auch eine Quarantäne statt einer Tötungsanordnung ermöglichen.






