Tierarzt Winsen Luhe
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Aktuelle Informationen von Ihrer Tierarztpraxis Heinecke

DEFAULT : Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden ( NHundG)
28.01.2015 21:28 (5746 x gelesen)

Liebe Tierbesitzer,
seit dem 1.07.2011 gilt das Neue NHundG, doch was bedeutet das für Sie als langjährige Hundebesitzer, bzw. für jene die es werden wollen?

Folgendes beinhaltet die Neufassung des Gesetzes: Hunde, egal welcher Rasse und Größe, müssen mit Vollendung des 6.Lebensmonats gechippt sein. Eine Tätowierung, auch Ihres älteren Hundes, reicht nicht mehr zur Identifizierung. Danach muss das Tier im Niedersächsischen Hunderegister registriert werden. Die Meldepflicht hierzu unterliegt einer zweijährigen Übergangsfrist.

Für jene, die sich zum ersten Mal einen Hund in die Familie holen wollen, besteht die Pflicht eine Sachkundeprüfung abzulegen (sog. “Hundeführerschein” in Theorie und Praxis). Dies ist bei Zertifizierten Prüfern in manchen Hundeschulen, oder aber z.B. auch in unserer Praxis möglich. Haben Sie bereits einen Hund, oder hatten Sie einen in den letzten 10 Jahren (für mindestens 2 Jahre) und es sind bisher keine Probleme mit dem Tier aufgetreten, entfällt diese Pflicht und man spricht Ihnen automatische die nötige Sachkenntnis zu.

Ob und wann/wie lange Sie bereits einen Hund haben/hatten, wird dann dem Steuerregister entnommen werden können. Die Sachkundeprüfung muss der Halter absolvieren, nicht aber der Rest der Familie. Ihm obliegt es durch seine Kenntnisse einzuschätzen, wer sonst fähig ist sein Tier z.B. gassi zu führen. Auch dieser Sachkundenachweis gilt mit einer zweijährigen Übergangsfrist.

Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen haben (Mindestversicherungssumme 500´000EUR für Personen- und 250´000EUR für Sachschäden). Eine Solche Versicherung kostet ab ca. 50EUR/Jahr.

Diese Neufassung des Gesetzes entbindet nicht von der Steuerpflicht ihres Tieres und gilt vorbehaltlich der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde, d.h. aber auch, besitzen Sie bereits eine solche Erlaubnis, ist eine weitere Sachkundeprüfung nicht nötig. Über die Meldung im Steuerregister wird es der registrierenden Behörde später (ab dem 1.Juli 2013) auch möglich sein die Einhaltung des Gesetzes (Kennzeichnung und Meldung des Tieres, Sachkunde, Haftpflicht) zu überprüfen.

Es wird keinen generellen Leinenzwang oder Ähnliches geben, und für verantwortungsbewusste Hundehalter wird die Einhaltung der Gesetzeslage kein Problem sein. Viele unserer Welpenbesitzer fragen uns nach guten Hundeschulen und somit wird auch die Sachkundeprüfung zur reinen Nebensache.

Und noch eine gute Sache wird sich daraus ergeben: Kein Sommer mehr mit traurigen, vermeintlich herrenlosen Hundengesichtern an Autobahnraststätten.

In diesem Sinne,
Ihre Tierarztpraxis Heinecke


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