Mir ist eine Katze zugelaufen, was nun?

Datum 28.01.2015 21:26 | Thema: DEFAULT

Nicht selten kommt es vor, dass Tierfreunde sich zugelaufener Katzen oder Hunde annehmen. Was im ersten Augenblick ein Akt der Nächstenliebe ist, sollte jedoch auch einige Fragen aufwerfen. Allen voran, wem gehört das Tier?

Fundtiere unterliegen rechtlich gesehen dem Fundrecht (BGB),werden also z.B. wie eine verloren gegangene Geldbörse behandelt. Sodann ist der Finder auch dazu verpflichtet den Fund des Tieres unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verhalten, der zuständigen Behörde (Ortspolizei) zu melden.

Darüber hinaus hat jedes Tierheim, jeder Tierarzt die Möglichkeit, wenn das Tier elektronisch gekennzeichnet ist, mit einem Chiplesegerät das Tier zu identifizieren. In diesen Fällen kann der Besitzer schnell ausfindig gemacht werden.

Was passiert jedoch, wenn das gefundene Tier verletzt ist oder krank erscheint? Und wer trägt die anfallenden Kosten?

Der Tierarzt ist verpflichtet in Notfällen dem Fundtier erste Hilfe zu leisten, die Kosten dafür trägt die Gemeinde. Allerdings nur, wenn es sich 1. Tatsächlich um ein Fundtier handelt (es gibt einen Besitzer) und 2. Der Fund rechtzeitig der Behörde gemeldet wurde, anderenfalls muss der Finder die Kosten für die Behandlung tragen. Die Behörde betrachtet in der Regel zunächst alle aufgefundenen Tiere als Fundtiere, es sei denn es handelt sich offensichtlich um ein Wildtier. Die Anzeigepflicht dient auch dazu, der zuständigen Behörde die Entscheidung über die Durchführung eventuell anfallender Maßnahmen zu überlassen. Sie tritt somit an Stelle des eigentlichen Besitzers, der laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet ist, sich um Unterbringung und Versorgung seines Tieres zu sorgen.

Fragen gibt es diesbezüglich viele, liebe Tierfreunde.
Sprechen Sie uns gegebenenfalls doch einfach darauf an.

Ihre Tierarztpraxis Heinecke



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